Reiserecht
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleitungen handelt es
sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die
für
Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Verkehrsbetrieb Isenquelle
Maitenbeth OHG trägt die volle Verantwortung für die
ordnungsgemäße Durchführung der gesamten
Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Verkehrsbetrieb Isenquelle
Maitenbeth OHG über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung
für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der
Transport
in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer
Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über
die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die
ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag
inbegriffenen
Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu
einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem
Reiseveranstalter
oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer
angemessenen Frist und unter Umständen unter
zusätzlichen
Kosten - auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn
bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen
und
wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem
Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn
die
Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises
übersteigt, kann
der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein
Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung
vorbehält,
hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die
entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer
Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten
und erhalten
eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen
Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich
geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise
verantwortliche
Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt,
haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter
Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt
außergewöhnlicher
Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer
Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten,
beispielsweise wenn am Bestimmugsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme
bestehen, die die Pauschlareise voraussichtlich
beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der
Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren
Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
-Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile
der
Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß
durchgeführt
werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne
Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer
Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten
(in der
Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht
"Kündigung"),
wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht
werden und
dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen
Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es
versäumt,
Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder
Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht
ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser
sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen
Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen
zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters
oder,
sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der
Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der
Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der
Reisenden
gewährleistet. Verkehrsbetrieb Isenquelle Maitenbeth OHG hat
eine
Insolvenzabsicherung mit R+V Versicherung abgeschlossen. Die Reisenden
können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die
zuständige
Behörde kontaktieren, wenn ihnen aufgrund der Insolvenz von
Verkehrsbetrieb Isenquelle Maitenbeth OHG verweigert werden.